Europäische Metropolregion Mitteldeutschland fordert Nachbesserungen am Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes

30. August 2019
Strukturwandel in Kohleregionen gelingt nur durch Investitionsanreize für private Unternehmen / Enge Einbeziehung von Kommunen und Landkreisen bei der Auswahl von Investitionsvorhaben sicherstellen

Das Hauptziel des Strukturstärkungsgesetzes ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze und neuer Wertschöpfung in den Kohle-Regionen. Umso unverständlicher ist es, dass der Gesetzentwurf keine unmittelbare Förderung von Investitionen durch private Unternehmen und Akteure aus der Zivilgesellschaft vorsieht. Der Strukturwandel wird nicht allein durch öffentliche Infrastrukturmaßnahmen und die Ansiedlung von Bundesbehörden gelingen. Deshalb unterstützen wir die Forderung der Ministerpräsidenten von Sachsen und Sachsen-Anhalt zur Schaffung direkter Investitionsanreize durch Sonderabschreibungen für private Unternehmen“, erklärt Jörn-Heinrich Tobaben, Geschäftsführer der Metropolregion Mitteldeutschland Management GmbH.

Darüber hinaus forderte die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland den Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt auf, die im Gesetzentwurf vorgeschriebene „enge Einbeziehung der Gemeinden und Gemeindeverbände“ bei der Auswahl und Entwicklung von Strukturwandelprojekten sicherzustellen. „Die Beteiligung der regionalen Akteure ist Grundvoraussetzung für die Akzeptanz und die nachhaltige Gestaltung des Strukturwandelprozesses. Dafür existieren im Mitteldeutschen Revier bereits länderübergreifende Strukturen, die es jetzt zu nutzen gilt“, verweist Jörn-Heinrich Tobaben auf die „Innovationsregion Mitteldeutschland“, einen interkommunalen Zusammenschluss der Landkreise Altenburger Land, Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Leipzig, Mansfeld-Südharz, Nordsachsen und Saalekreis sowie der Städte Halle (Saale) und Leipzig.

Auch der im Gesetzentwurf aufgeführte Entwurf eines Leitbildes für die Regionalentwicklung im Mitteldeutschen Revier muss nach Auffassung der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt werden. „Dazu haben wir im Rahmen der Innovationsregion Mitteldeutschland einen Leitbild- und Beteiligungsprozess mit Zukunftswerkstätten in allen Gebietskörperschaften gestartet. Deren Ergebnissen werden in die Weiterentwicklung des Leitbildes für das Mitteldeutsche Revier einfließen, das die Grundlage für den zukünftigen Einsatz von Fördermitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz bilden soll“, so der Metropolregions-Geschäftsführer weiter.

In der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland engagieren sich strukturbestimmende Unternehmen, Städte und Landkreise, Kammern und Verbände sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit dem gemeinsamen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und Vermarktung der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturregion Mitteldeutschland.

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